Sie verwies auf einen beiliegenden Protokollauszug (vgl. BA-Nr. 9) sowie eine Postbestätigung, wonach der genannte Zahlungsbefehl per Postfach zugestellt worden sei (BA-Nr. 7). 3.6 Mit Schreiben an das Betreibungsamt vom 14. Oktober 2020 (Überschrift: «Rechtsvorschlag Betreibung Nr. [...]») erklärte der Beschwerdeführer (Absender: Postfach [...], [...] LU), er habe in oben erwähnter Angelegenheit keine Nachricht vom Betreibungsamt erhalten und erhebe nun vorsichtshalber Rechtsvorschlag.