Am Donnerstag, 1. Oktober 2020, abends um 20.18 Uhr, wandte sich der Beschwerdeführer erneut per E-Mail an das Betreibungsamt. Er teilte mit, er sei inzwischen von seinen Ferien zurückgekommen, habe jedoch vom Betreibungsamt [...] AG keinen Zahlungsbefehl zugestellt erhalten. Ab 14. September 2020 seien alle Schreiben an eine andere Adresse weitergeleitet worden, eine Vollmacht zur Entgegennahme von Betreibungsurkunden sei dieser Person jedoch nicht erteilt worden. Die Sachbearbeiterin des Betreibungsamts antwortete am Montag, 5. Oktober 2020 morgens um 8.12 Uhr ebenfalls per E-Mail. Sie verwies auf einen beiliegenden Protokollauszug (vgl. BA-Nr.