7). 3.3 Am 17. September 2020 erging ein Schreiben des Betreibungsamtes an den Beschwerdeführer, gerichtet an die Adresse in [...]. In diesem Schreiben mit der Überschrift «Mitteilung über die Zustellung eines Zahlungsbefehls nach Art. 7 COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht» wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, das Amt habe ihm einen Zahlungsbefehl zuzustellen, nachdem der ordentliche Zustellversuch gescheitert sei. Er, der Beschwerdeführer, werde mit diesem Schreiben darüber informiert, dass ihm der Zahlungsbefehl in den nächsten Tagen via A-Post Plus durch die Schweizerische Post zugestellt werde.