3.2 Dokumentiert ist weiter eine E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und dem Betreibungsamt. Der Beschwerdeführer erklärte am 14. September 2020, er habe das Betreibungsamt bereits darüber informiert (gemeint ist offenbar ein Schreiben vom 22. August 2020, für das ein Zustellnachweis eingereicht wurde [Urkunde 1 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 30.November 2020]), dass er zwar in [...] SO gemeldet, aber wegen eines Arbeitsunfalls und eines kürzlich erlittenen Herzinfarkts zurzeit in [...] AG bei einem Kollegen wohnhaft sei.