Nachdem die Abholfrist unbenutzt abgelaufen war, unternahm die Post in der Folge am 3. September 2020 und am 7. September 2020 je einen weiteren erfolglosen Zustellversuch (vgl. Sendeinformationen Track & Trace vom 18. September 2020, BA-Nr. 2). Anschliessend wurde der Zahlungsbefehl an das Betreibungsamt retourniert. 3.2 Dokumentiert ist weiter eine E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und dem Betreibungsamt.