Am 17. Juli 2020 ging das vom 26. Juni 2020 datierte Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt ein (Urkunde 1 des Betreibungsamtes [BA-Nr. 1]). Das Betreibungsamt stellte den Zahlungsbefehl aus und veranlasste dessen Zustellung durch die Post an den Schuldner an die Empfängeradresse [...], [...] SO. Die Post nahm die Zustellung mit einer Abholungseinladung nach Ablauf der Betreibungsferien (Art. 56 Ziff. 2 SchKG) am 3./4. August 2020 vor. Nachdem die Abholfrist unbenutzt abgelaufen war, unternahm die Post in der Folge am 3. September 2020 und am 7. September 2020 je einen weiteren erfolglosen Zustellversuch (vgl. Sendeinformationen Track & Trace vom 18. September 2020, BA-Nr. 2).