Mit abschliessender Stellungnahme vom 23. November 2020 führt der Beschwerdeführer aus, die Covid-Verordnung widerspreche dem übergeordneten Bundesgesetz. Gemäss Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung wolle man die Zustellung von Mitteilungen, Verfügungen und Entscheiden der Betreibungs- und Konkursbehörden erleichtern. Durch die erleichterte Zustellung könne die tatsächliche Kenntnisnahme nicht mehr gewährleistet werden, was gesetzeswidrig sei. Auch hätte das Betreibungsamt genug Möglichkeiten, den Zahlungsbefehl ordnungsgemäss zuzustellen, mittels eines Weibels, polizeilicher Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.