Da er zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung per 26. September 2020 in [...] AG gewohnt habe, hätte das Betreibungsamt Thal-Gäu den Zahlungsbefehl per Rechtshilfegesuch dort zustellen oder aufgrund Unzustellbarkeit zurückweisen müssen. 2.2 Mit Beschwerdeantwort vom 17. November 2020 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, durch die Sendungsverfolgung der Post «Track & Trace» sei belegt, dass der erste Zustellversuch des Zahlungsbefehls durch die Post gescheitert sei. Die Schweizerische Post habe dem Beschwerdeführer Frist zur Abholung des Zahlungsbefehls bis am 11. August 2020 eingeräumt.