Auch wüssten seine Mitbewohner nichts von einem Zahlungsbefehl. Schliesslich habe ihn sein Kollege am 14. Oktober 2020 informiert, dass er ein Schreiben von Solothurn bei der Leerung des Briefkastens des Beschwerdeführers entdeckt habe. Leider habe sein Kollege diesen Brief verlegt, so dass er, der Beschwerdeführer, in der Annahme, es handle sich um einen Zahlungsbefehl, vorsichtshalber Rechtsvorschlag erhoben habe. Da er zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung per 26. September 2020 in [...] AG gewohnt habe, hätte das Betreibungsamt Thal-Gäu den Zahlungsbefehl per Rechtshilfegesuch dort zustellen oder aufgrund Unzustellbarkeit zurückweisen müssen.