Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 wird der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt. 5. Am 25. Januar 2021 stellt das Betreibungsamt der Aufsichtsbehörde das Betreibungsprotokoll (erwähnt in der E-Mail vom 5. Oktober 2020, Akten des Betreibungsamtes [BA-Nr.] 7; in den Gerichtsakten als BA-Nr. 9) zu. 6. Die Gläubigerin, zur Vernehmlassung eingeladen, lässt sich nicht vernehmen.