2. Es wird ersucht, das Betreibungsbegehren mit der Betreibung Nr. [...] sei wegen Unzuständigkeit zurückzuweisen bzw. an das zuständige Amt zur Zustellung weiterzuleiten. 3. Eventuell wird um Wiederherstellung der versäumten Rechtsvorschlagsfrist ersucht. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 17. November 2020 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit abschliessender Stellungnahme vom 23. November 2020 hält der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest. Am 12. Januar 2021 stellt er zudem den Antrag, der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 4. Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 wird der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt.