stehenden - Beurteilung der Verwertungskosten auch den lokalen Markt, insbesondere betreffend gebrauchte Güter, sowie seine Erfahrung mit den betreffenden Gegenständen in anderen Betreibungen berücksichtigen darf (Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2011 vom 22. September 2011 E. 3.3). Sodann kann die Beschwerdeführerin mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2011 und der dortigen Erwägung, dass die Verwertung auch von z.B. Kleidungsstücken und Kleingegenständen möglich sei und offenbar lohnend durchgeführt werden könne, nichts für sich und den vorliegenden Fall ableiten.