durch einen Fachmann geprüft worden sei. Hieraus einen Marktwert abzuleiten, wäre geradezu willkürlich. Auch können hieraus betreffend den konkreten Wert des vorliegend zur Diskussion stehenden Velosolex S 3800 des Schuldners keine Rückschlüsse gezogen werden, zumal dieses gemäss Angaben des Betreibungsamtes defekt ist. Dem Betreibungsamt kann somit auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, es hätte mit entsprechender Internetrecherche zu einem anderen Resultat gelangen müssen, zumal das Betreibungsamt die beiden Motorräder vor Ort angeschaut und fotografiert hat.