Mit Schreiben vom 12. November 2020 lässt sich die Beschwerdeführerin abschliessend vernehmen. Ergänzend führt sie aus, bei besagten Objekten handle es sich oftmals um Sammler- und Liebhaberstücke, bei denen die Nachfrage insbesondere auch bei Bastlern sehr hoch sei, welche diese Fahrzeuge neu herrichten möchten bzw. Ersatzteile und Zubehör benötigten. Insofern erwiesen sich die Ausführungen des Betreibungsamtes Thal-Gäu als unzureichend.