Hinzu komme, dass das Mofa Velosolex S 3800 nicht fahrtüchtig (defekt) sei. Die Beschwerdeführerin sei zudem mit der Zustellung des Verlustscheines darauf hingewiesen worden, dass sie, falls sie mit der Schätzung nicht einverstanden sei, unter Leistung eines Kostenvorschusses eine Neuschätzung verlangen könne. Die Beschwerdeführerin habe auf die Leistung des Vorschusses für eine Neuschätzung innert Frist verzichtet. Eine Neuschätzung sei von der Beschwerdeführerin in den Schreiben vom 25. September 2020 und 29. September 2020 als gar wirtschaftlich und verfahrensmässig unnütz bezeichnet worden.