Sodann handle es sich bei den auf den lnternetplattformen zu verkaufenden Objekten um fahrtüchtige, restaurierte und teilweise eingelöste Mofas. Aus den anlässlich der Pfändung am 7. Januar 2016 gemachten Fotos sei jedoch unschwer erkennbar, dass die Objekte weder gepflegt, noch für einen Verkauf/Auktion gewartet worden seien und schon rein optisch betrachtet nicht mit den von der Beschwerdeführerin erwähnten Objekten vergleichbar seien. Hinzu komme, dass das Mofa Velosolex S 3800 nicht fahrtüchtig (defekt) sei.