Mit Vernehmlassung vom 30. Oktober 2020 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, die zwei aus der Pfändung entlassenen Objekte, das Mofa Cilo 521 sowie das Mofa Velosolex S 3800, seien anlässlich der letzten Pfändung vom 7. Januar 2016 aufgrund einer Besichtigung vor Ort durch das Betreibungsamt fotografiert und als wertlos eingestuft worden. Die Schätzung der Beschwerdeführerin basiere hingegen nicht auf einer Besichtigung vor Ort, sondern lediglich aus dem Vergleich mit Fotos aus lnternetportalen.