Zudem sei ihm zu gestatten, monatlich eine Pfändungsquote von CHF 500.00 zu begleichen. Zur Begründung führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, es werde einfach über sein Geld verfügt, ohne dass er etwas davon wisse. Er hätte zwar die Verfügung von der Post abholen können, jedoch sollte diese mit der normalen Post kommen, damit er Bescheid wisse. Des Weiteren könne und werde seine Mitbewohnerin und Ex-Partnerin ab nächsten Monat ihren Anteil an der Miete nicht mehr bezahlen. Zudem könne er die Rechnungen für Internet, Mobile Abo sowie für Hausrat und Haftpflicht nicht bezahlen.