I. 1. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung vom 30. September 2020, welche ihm am 5. Oktober 2020 zugestellt wurde. Der Beschwerdeführer stellt darin die Anträge, die Lohnpfändung sei per sofort aufzuheben und das Existenzminimum neu zu berechnen, sodann seien ihm CHF 706.00 des bereits gepfändeten Einkommens zurückzuerstatten, damit er die Heiz- und Nebenkosten bezahlen könne. Zudem sei ihm zu gestatten, monatlich eine Pfändungsquote von CHF 500.00 zu begleichen.