117 ZGB gerichtlich getrennt. 2. In der Pfändung Nr. [...] pfändete das Betreibungsamt am 18. September 2020 Unterhaltsforderungen des Schuldners gegen seine Ehefrau und Unterhaltsverpflichtete C.___. Die von der Gläubigerin festgelegten Beträge der Unterhaltsforderungen des Schuldners gegen seine Ehefrau belaufen sich auf CHF 3'425.00 für die Monate Dezember 2019 und Januar 2020, auf CHF 8'086.20 für den Monat Februar 2020 und auf CHF 3'282.75 für den Monat März 2020. In der Pfändung Nr. […] pfändete das Betreibungsamt ebenfalls am 18. September 2020 Unterhaltsforderungen des Schuldners für die Monate Februar 2020 und März 2020 gegen seine Ehefrau.