Auch an diese Verträge seien der Beschwerdeführer und seine Ehefrau gebunden und die Bezahlung dieser Kosten seien belegt worden. Zumal die Fahrzeugversicherungen zudem notwendig seien. Die Kreditkartenschulden dienten dem familiären Unterhalt. Mit diesem Geld würden jeweils finanzielle Engpässe überstanden. Die Schulden würden regelmässig zurückbezahlt, wie sich sogleich aus dem Beleg selbst ergebe. Diese Schulden und insbesondere die Schuldentilgung seien daher zu berücksichtigen. Hierzu könnten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau noch weitere Auskünfte insbesondere über den Verwendungszweck dieses Geldes geben.