Der Beschwerdeführer habe am 27. Januar 2020 das Fortsetzungsbegehren eingereicht. Am 18. Februar 2020 habe das Betreibungsamt die Pfändung vollzogen und am 7. Mai 2020 die Pfändungsurkunde ausgestellt. In den Bemerkungen zur Pfändungsurkunde habe das Betreibungsamt in Aussicht gestellt, dass bei Einreichung des Verwertungsbegehrens [...] der Beschwerdeführer bzw. Gläubiger innert 10 Tagen dem Betreibungsamt einen Kostenvorschuss von CHF 10‘000.00 zu leisten habe.