4. Subeventualiter sei die Verfügung des Betreibungsamtes Dorneck vom 31. August 2020 in der Betreibung Nr. [...] und der Pfändung Nr. [...] aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Dem Gesuchsteller sei in der Betreibung Nr. [...] und der Pfändung Nr. [...] des Betreibungsamtes Dorneck der Unterzeichnende als unentgeltlicher Rechtsbeistand zur Seite zu geben. 6. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Staates. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren Unterzeichnender als unentgeltlicher Rechtsbeistand zur Seite zu geben.