Sie hätten jedes Mal zum Bankomaten gemusst, um das Geld für ihr Haus zu bezahlen. Da er mit seiner Karte nicht so viel Geld abheben könne, habe er CHF 24'000.00 auf das Konto der Schuldnerin überwiesen. Nun habe das Betreibungsamt das Geld gepfändet. Sie wüssten nicht, ob das zulässig sei. Sie bräuchten das Geld, um alles fertig abzuzahlen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 22. September 2020 beantragt das Betreibungsamt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten.