I. 1. Mit Eingabe vom 15. September 2020 (Datum Postaufgabe) erheben B.___ (Schuldnerin) und ihr Ehemann, A.___, Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug vom 25. August 2020, in dessen Rahmen das Betreibungsamt Olten-Gösgen CHF 16'845.40 vom Konto der Schuldnerin gepfändet hat. Zur Begründung führen die Beschwerdeführer aus, er, der Ehemann der Schuldnerin, lebe in […] sie, die Schuldnerin, lebe in der Schweiz. Sie hätten sein ganzes Pensionsgeld für eine neue Existenz in […] investieren wollen. Sie hätten jedes Mal zum Bankomaten gemusst, um das Geld für ihr Haus zu bezahlen.