In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt eine 3-Zimmerwohnung den Ansprüchen eines Zweipersonenhaushalts. Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von [...] genügend 3-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'200.00 verfügbar. Demnach ist die Mietzinsherabsetzung per 1. April 2021 auf CHF 1'200.00 nicht zu beanstanden. Im Übrigen hat die Schuldnerin die Möglichkeit, die Mietzinsherabsetzung per 1. April 2021 anzufechten, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie nach der Vorankündigung der Mietzinsherabsetzung trotz genügender Bemühungen aufgrund der Betreibungen keine günstigere Wohnung hat finden können. 3. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen.