Dem Gesuch des Beschwerdeführers um Nichtbekanntgabe der Betreibung wäre auch aus diesem Grund zu entsprechen gewesen. 3. Mit Vernehmlassung vom 11. September 2020 stellt das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei gutzuheissen und die Betreibung Nr. [...] Dritten nicht mehr bekannt zu geben. Zur Begründung führt das Betreibungsamt aus, die Betreibung sei seitens der Gläubiger nicht binnen Jahresfrist seit der Zustellung des Zahlungsbefehls fortgesetzt worden, weshalb diese verjährt sei. Da die Gläubiger bis heute keine neue Betreibung eingeleitet hätten resp.