Die Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 18. August 2020 sei aufzuheben. 2. Das Betreibungsamt Region Solothurn sei anzuweisen, die gegen den Beschwerdeführer eingeleitete Betreibung Nr. [...] Dritten nicht bekannt zu geben. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, eine Anerkennungsklage könne nach Rechtsprechung und Lehre nur dann als Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages im Sinne von Art. 8a Abs. 3 lit. d. SchKG gelten, wenn die mit der Betreibung identische Forderung eingeklagt und zudem ein ausdrückliches Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlages gestellt werde. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt.