Der Schlichtungsversuch blieb erfolglos. Innert der Klagefrist reichten die Gläubiger bei der Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern Klage ein und wiederholten die an der Schlichtungsverhandlung gestellten Rechtsbegehren. Mit Urteil vom 16. April 2020 trat die Amtsgerichtspräsidentin von Solothurn-Lebern auf die Klage nicht ein. Das Urteil wurde rechtskräftig. 1.3 Am 3. Dezember 2019 reichte der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der obengenannten Betreibung Nr. [...] an Dritte ein. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2019 wies das Betreibungsamt das Gesuch ab. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft.