Gegen den Zahlungsbefehl erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Rechtsvorschlag. 1.2 Am 11. September 2019 reichten die Gläubiger beim Richteramt Solothurn-Lebern gegen den Beschwerdeführer ein Schlichtungsgesuch ein, in dem sie die Rechtsbegehren stellten, der Beschwerdeführer sei für die Erstellung des neuen Belages auf der Strasse [...] zur Bezahlung von CHF 14‘170.65 samt 5% Zins seit wann rechtens zu verurteilen und den Gläubigern sei für die Erstellung der Strasse das Recht zu gewähren, eine Nachforderung zu stellen, sofern die vorgenannte Summe nicht zur Erstellung reiche. Der Schlichtungsversuch blieb erfolglos.