] an die E.___ erfolgt. In dieser Anzeige sei festgehalten worden, dass dem Schuldner einmalig CHF 143.80 zu belassen seien. Schliesslich sei vom Konto IBAN [...] des Beschwerdeführers ein Betrag von CHF 4’761.46 gepfändet worden. Dem Beschwerdeführer seien danach noch CHF 143.80 auf seinem Konto verblieben. Dem Beschwerdeführer werde jeweils am 6. und 15. Tag des entsprechenden Monats seine IV-Rente ausbezahlt. Vorliegend sei der gepfändete Betrag von CHF 4‘761.46 am 3. Juli 2020 abgebucht worden - d.h. noch bevor der Beschwerdeführer nach der Saldomeldung per 19. Juni 2020 - weitere IV-Renten erhalten habe.