Er habe in den Monaten März und April am Projekt [...] der C.___ teilgenommen und für Menschen aus der Risikogruppe (betreffend Coronavirus) Einkäufe getätigt und zugestellt. Diese Einkäufe habe er mit seiner Kreditkarte bezahlt. Danach seien ihm insgesamt 11 Gutschriften im Gesamttotal von CHF 3’064.30 von der C.___ rückvergütet worden. Pro Einkauf sei ein Trinkgeld von CHF 5.00 ausgerichtet worden. In der beigelegten Bestätigung werde ausdrücklich festgehalten, dass die B.___ mit Sitz in England diese Zahlungen im Auftrag der C.___ ausgerichtet habe. Somit könne es sich bei diesem Betrag von CHF 3‘064.30 nicht um pfändbares Vermögen / Einkommen handeln.