I. 1. Mit Schreiben vom 20. August 2020 erhebt A.___ als Schuldner Beschwerde gegen die Pfändungsurkunde vom 7. August 2020 und stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach zu Unrecht den Betrag von CHF 4'761.46 auf dem Konto IBAN [...] gepfändet, bzw. sichergestellt und blockiert habe und dass die Pfändungsverfügung vom 7. August 2020 nichtig sei. 2. Es sei weiter festzustellen, dass es sich beim Betrag von CHF 4'761.46 um unpfändbares Vermögen / Einkommen handle und durch die Pfändung in mein betreibungsrechtliches Existenzminimum eingegriffen worden sei.