Diese belegen, dass es seiner Aufgabe nachgekommen ist und dass es nicht grundlos auf eine Pfändung verzichtet hat. Die in Betreibung gesetzte Forderung beträgt CHF 1'578.00 und beläuft sich mit den bisher aufgelaufenen Kosten auf total CHF 1'654.45. Bei dieser Sachlage ist nach den Erfahrungen des Betreibungsamtes kein Verwertungserlös zu erwarten, welcher die Verwertungskosten massgeblich übersteigt, womit auch die Forderung des Gläubigers weitgehend ungedeckt bliebe. Ein solches Ergebnis stünde kaum in einem vernünftigen Verhältnis zum Gebrauchswert, den das Fahrzeug für den Schuldner hat.