In seiner Vernehmlassung begründet das Betreibungsamt den Verzicht auf die Pfändung des fraglichen Fahrzeugs wie folgt: • Technik und Design von Autos ändern sich heutzutage rasch, was zu einer schnellen Altersentwertung führt. Autos, welche älter als zehn Jahre sind und über 100‘000 km Laufleistung aufweisen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen gepfändet. • Die Versteigerung eines Fahrzeuges erfolgt ohne jegliche Garantie und ohne neue Prüfung (MFK). • Probefahrten sind im Steigerungsverfahren nicht möglich. Der Ersteigerer übernimmt das Fahrzeug “ab Platz“. Allfällige versteckte Mängel gehen zu seinen Lasten.