I. 1. Mit Eingabe datiert vom 30. Juni 2020 erhob der Gläubiger A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) in der gegen B.___ (im Folgenden der Schuldner) geführten Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Der Beschwerdeführer verlangt sinngemäss, es sei der VW Passat des Schuldners zu pfänden. Er bringt vor, der Wert dieses Fahrzeugs sei offensichtlich gar nicht oder falsch ermittelt worden. Der Wert des VW Passat übersteige seine Forderung deutlich. 2. Das Betreibungsamt schloss in seiner Vernehmlassung vom 16. Juli 2020 auf Abweisung der Beschwerde.