Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Pfändungsvollzug Nr. […] hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: dass: - A.___ als Schuldner mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 (Datum Postaufgabe) Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 7. Dezember 2020 erhebt und geltend macht, er habe zwar keinen Mietvertrag, beteilige sich aber dennoch mit CHF 1'000.00 pro Monat an Unterhaltskosten und Logis, zudem seien ihm die Steuern und die Abzahlung der Steuerschulden einzurechnen; - das Betreibungsamt, zur Vernehmlassung eingeladen, beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen;