So habe es sich bei der Prüfung der eingegebenen Forderung der Beschwerdegegnerin 1 mit deren Forderungsanmeldung und den beigelegten Kontoauszügen begnügt, obwohl dem Konkursamt auch eine Bilanz der B.___ in Liquidation vorgelegen habe, welche zugunsten der konkursiten Gesellschaft bezüglich der behaupteten Forderung einen positiven Saldo aufweise. Das Konkursamt vermag aber in seiner Beschwerdeantwort anhand mehrerer Beispiele schlüssig aufzuzeigen, dass die Bilanz der Konkursitin bezüglich mehrerer Forderungen, welche im Kollokationsplan mittlerweile in Rechtskraft erwuchsen, erheblich abwich.