Der Beschwerdeführer rügt, dass das Konkursamt seiner Prüfungspflicht bezüglich der von der Beschwerdegegnerin 1 eingereichten Forderung ungenügend nachgekommen sei. So habe es sich bei der Prüfung der eingegebenen Forderung der Beschwerdegegnerin 1 mit deren Forderungsanmeldung und den beigelegten Kontoauszügen begnügt, obwohl dem Konkursamt auch eine Bilanz der B.___ in Liquidation vorgelegen habe, welche zugunsten der konkursiten Gesellschaft bezüglich der behaupteten Forderung einen positiven Saldo aufweise.