Es könne vom Beschwerdeführer vor diesem Hintergrund nicht erwartet werden, konkretere Hinweise zu liefern. Demgegenüber sei das Konkursamt direkt mit dieser Angelegenheit befasst und habe Gelegenheit gehabt, die Unterlagen und die Buchhaltung der Konkursitin zu prüfen bzw. weitere Unterlagen einzufordern, um die Höhe der in Frage stehenden Forderung zu verifizieren. Der Beschwerdeführer halte daher an seinen Ausführungen sowie dem Rechtsbegehren in der Beschwerde vom 14. Dezember 2020 fest.