Der Beschwerdeführer müsse folglich damit rechnen, mit der gesamten durch die Beschwerdegegnerin 1 angemeldeten und durch das Konkursamt kollozierten Forderung konfrontiert zu werden. Vor diesem Hintergrund habe der Beschwerdeführer ein schutzwürdiges Interesse daran, dass durch das Konkursamt bei der Kollokation der durch die Beschwerdegegnerin 1 angemeldeten Forderung eingehend und unter Beizug der notwendigen Belege geprüft werde, ob die Forderung tatsächlich im durch die Beschwerdegegnerin 1 behaupteten Umfang bestehe und sei daher zur vorliegenden Beschwerde legitimiert.