Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 9. Januar 2020 Es wirken mit: Oberrichter Kiefer Oberrichter Marti Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Rückweisung Gesuch Art. 73 SchKG zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: