Die effektive Mieterin, die C.___, welche auch den Mietvertrag unterschrieben habe, habe ihrerseits gegen diese «Vertragsüberschreibung» protestiert und sich nicht damit einverstanden erklärt. Mit eingeschriebenem Schreiben vom 30. Dezember 2015 habe die C.___ in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass sie als Mieterin einer Veränderung des Mietverhältnisses nicht zugestimmt habe. Selbstverständlich verhalte es sich nach der Gesetzesordnung so, dass nicht gegen den Willen einer Mieterin (ohne dass ihr ordnungsgemäss gekündigt worden sei) ein Mietverhältnis auf eine Drittfirma übertragen werden könne.