Die Vermieterin habe am 3. Juni 2015 der B.___ ein Papier «Änderung zum Mietvertrag» zur Unterschrift vorgehalten, in welchem vorgesehen worden sei, dass der «Firmenname auf oben erwähnten Mietverträgen» abzuändern sei. Dieses Papier sei von der A.___ aufgesetzt worden. D.___, Verwaltungsrat, habe das ihm vorgehaltene, vorbereitete Dokument auf dem Briefpapier der Beschwerdeführerin nicht richtig studiert und anders verstanden. Es sei seiner Auffassung nach lediglich um den Firmennamen gegangen. D.___ habe dieses Papier ohne Wissen der drei anderen Mitglieder des Verwaltungsrates der B.___ unterschrieben. Dieses Papier sei heute bedeutungslos, denn es sei frist- und formgerecht widerrufen.