1. 1.1 Am 8. Juni 2016 stellte die A.___ beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Begehren um Aufnahme einer Retentionsurkunde zulasten der B.___ (BA [Akten des Betreibungsamtes] 5). 1.2 Am 15. Juni 2016 belegte das Betreibungsamt die im Mietobjekt (Büroraum, Werkstatt, Werkzeugzimmer, Garderobe WC im Parterre, an der [...], in [...]) befindlichen Gegenstände mit Retention (BA 4). 1.3 Mit Schreiben vom 21. Juni 2016 beantragte die B.___ die Aufhebung der Retention und machte geltend, es habe sich ein grundlegender Fehler eingeschlichen, indem die falsche Mieterin bezeichnet worden sei. Die B.___ habe das betreffende Mietobjekt nicht gemietet (BA 2).