1a nicht gepfändetes Haustier bei der Berechnung des Existenzminimums zu berücksichtigen und zum monatlichen Grundbetrag dazu zu schlagen. Damit könnte die paradoxe Situation vermieden werden, dass zwar ein Haustier beim Schuldner verbleibe, er dieses aber in der Folge doch nicht behalten kann, weil ihm die Mittel für den Unterhalt fehlen. Diese zweite Lösung verdiene zudem dann den Vorzug, wenn man das Haustier nicht mit übrigen Hobby-Gegenständen gleichsetze, sondern ihm die Qualität eines eigentlichen "Partners" zugestehe (BlSchK 2004, S. 47). Es kann eine starke emotionale Bindung bestehen, welche das Tier als Familienmitglied einordnet.