Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte sich im Jahre 1999 gerade wegen des Problems der Finanzierung des Unterhaltes mit folgenden Argumenten (erfolglos) gegen ein Pfändungsverbot für Haustiere ausgesprochen (BBl 1999, S. 8'946): Bei einer Lohnpfändung könnte die Frage des Einbezugs von Unterhaltskosten eines Haustieres in die Berechnung des Existenzminimums zu zahlreichen Streitigkeiten führen. Eine klare Regelung sei zudem kaum möglich.