SOG 2004 Nr. 8 Gelangt der Zahlungsbefehl trotz Zustellung an den falschen Adressaten in die Hände des Schuldners, so ist die Zustellung gültig und die Urkunde wirksam. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 25.8.2004 erhob A. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs gegen das Vorgehen des Betreibungsamtes. Er habe die Liegenschaft GB Nr. 1211 am 4.3.2004 von der X. AG (in Liquidation) erworben. Der Kauftermin habe mehrmals verschoben werden müssen, weil das Betreibungsamt Zeit gebraucht habe, um die bestehenden Belastungen im Grundbuch zu tilgen. Am 4.3.2004 sei das Grundbuch endlich bereinigt worden;