- keine weiteren Massnahmen zu treffen sind, da gar kein Konkursverfahren durchgeführt werden kann; erkannt: 1. Es wird festgestellt, dass das Konkurserkanntnis des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt über C.___ vom 9. Dezember 2025 nichtig ist. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.