Da die Schulden mittlerweile vollständig bezahlt wurden, erübrigt sich eine Fortsetzung der Betreibungen auf dem Weg der Pfändung. Damit fällt auch das Konkursdekret der Amtsgerichtspräsidentin von Dorneck-Thierstein vom 4. September 2025 dahin. Ein nichtiger Gerichtsentscheid bleibt ohne jegliche Wirkung und sämtliche rechtsanwendenden Behörden haben dies jederzeit und von Amtes wegen zu beachten. 8. Das Verfahren ist nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich. Demnach wird erkannt: 1. Es wird festgestellt, dass die Konkursandrohungen in den Betreibungen Nrn.[...] und [...] des Betreibungsamtes Dorneck-Thierstein nichtig sind.